Bedingungen für die Einreichung von Pitch-Unterlagen

Wenn Du uns über das Formular auf dieser Seite Dein Pitch Deck, Deine Finanzplanung oder sonstige Unterlagen zu Deinem Unternehmen („Unternehmen“) übermittelst, gelten dafür die folgenden Bedingungen im Verhältnis zur bmp Ventures AG und die von uns verwalteten Fonds (zusammen „Investor“). Mit dem Setzen des Häkchens bestätigst Du, dass Du diese Bedingungen gelesen hast und ihnen zustimmst. Eine gesonderte, individuell zu unterzeichnende Vertraulichkeitsvereinbarung wird nicht abgeschlossen; diese Bedingungen ersetzen eine solche.

1. Zweck

Das Unternehmen stellt dem Investor Informationen ausschließlich zum Zweck der Prüfung einer möglichen Beteiligung oder sonstigen Transaktion zur Verfügung („Evaluierungszweck“).

Durch die Übermittlung von Informationen oder die Durchführung von Gesprächen wird keine Verpflichtung des Investors begründet, eine Investition vorzunehmen oder Verhandlungen aufzunehmen bzw. fortzuführen. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf eine Rückmeldung zu den eingereichten Unterlagen.
 

2. Einsatz Künstlicher Intelligenz

Der Investor ist berechtigt, die vom Unternehmen übermittelten Unterlagen und Informationen unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (z. B. Sprachmodelle oder vergleichbare Analyse-Tools) zu sichten, zusammenzufassen, auszuwerten und im Rahmen des Evaluierungszwecks weiterzuverarbeiten und zu bearbeiten. Die eingesetzten KI-Systeme unterliegen ihrerseits angemessenen Vertraulichkeits- und Datenschutzvorkehrungen; eine Nutzung der Unterlagen zum Training öffentlich zugänglicher KI-Modelle Dritter findet nicht statt.

Die Nutzung von KI dient ausschließlich der Unterstützung der internen Prüfung. Endgültige Investitionsentscheidungen werden nicht automatisiert getroffen, sondern erfolgen ausschließlich durch die zuständigen Investmentteams und Gremien.
 

3. Vertraulichkeit

Der Investor verpflichtet sich, sämtliche vom Unternehmen als vertraulich bereitgestellten und nicht öffentlich bekannten Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den Evaluierungszweck zu verwenden.

Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen,

  • die bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Bedingungen öffentlich werden,
  • die dem Investor bereits vor der Offenlegung rechtmäßig bekannt waren,
  • die von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt werden,
  • die unabhängig vom Unternehmen entwickelt wurden,
  • oder deren Offenlegung gesetzlich oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung erforderlich ist.

Der Investor darf vertrauliche Informationen gegenüber Mitarbeitern, Partnern, Beratern sowie Mitgliedern von Investment Committees offenlegen, soweit diese die Informationen zur Durchführung des Evaluierungszwecks benötigen und ihrerseits einer angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen.
 

4. Geistiges Eigentum

Sämtliche Rechte an den übermittelten Informationen verbleiben beim Unternehmen.
Durch die Offenlegung werden dem Investor keinerlei Lizenz- oder Nutzungsrechte eingeräumt, soweit dies nicht zur Durchführung des Evaluierungszwecks erforderlich ist.
 

5. Keine Verpflichtung zum Investment

Der Investor entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und in welchem Umfang eine Investition geprüft oder durchgeführt wird.
 

6. Kein Treuhandverhältnis; keine Exklusivität

Die Parteien sind sich einig, dass durch die Übermittlung von Informationen, die Aufnahme und Durchführung von Gesprächen oder die Prüfung eines möglichen Investments weder ein Treuhandverhältnis noch eine gesellschaftsrechtliche, beratende oder sonstige besondere Vertrauensbeziehung zwischen den Parteien begründet wird.

Der Investor ist jederzeit berechtigt, Investitionen in andere Unternehmen zu prüfen oder vorzunehmen, einschließlich solcher, die mit dem Unternehmen im Wettbewerb stehen oder vergleichbare Produkte, Dienstleistungen, Technologien oder Geschäftsmodelle verfolgen. Hieraus entstehen dem Unternehmen keine Ansprüche gegen den Investor.
 

7. Residual Knowledge

Ungeachtet der Vertraulichkeitsverpflichtungen ist der Investor berechtigt, allgemeines Wissen, Fähigkeiten, Erfahrungen, Konzepte, Methoden und Ideen zu nutzen, die Mitarbeiter, Partner oder Berater des Investors im Rahmen der Prüfung erlangen und ohne unrechtmäßige Speicherung oder Nutzung vertraulicher Unterlagen im Gedächtnis behalten („Residual Knowledge“).

Der Investor wird hierbei keine vertraulichen Informationen des Unternehmens offenlegen oder in einer Weise verwenden, die gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser Bedingungen verstößt.

Insbesondere begründet die bloße Tatsache, dass der Investor oder ein Portfoliounternehmen später ein ähnliches Geschäftsmodell, eine vergleichbare Technologie oder einen ähnlichen Markt adressiert, für sich genommen keinen Verstoß gegen diese Bedingungen und keine Haftung des Investors.
 

8. Aufbewahrung und Löschung

Der Investor ist berechtigt, die übermittelten Informationen während der Evaluierung zu speichern und zu verarbeiten.

Nach Abschluss der Evaluierung wird der Investor vertrauliche Unterlagen, soweit deren weitere Aufbewahrung nicht erforderlich ist, im Rahmen seiner üblichen Dokumentations- und Löschprozesse löschen oder vernichten.

Der Investor ist berechtigt, Kopien oder interne Dokumentationen aufzubewahren,

  • soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen,
  • soweit dies zur Dokumentation des Investmentprozesses erforderlich ist,
  • soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist,
  • sowie soweit sich Informationen lediglich in routinemäßigen Backup-Systemen befinden, deren Löschung technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Interne Analysen, Investment Memos, Bewertungsmodelle, Notizen und sonstige Eigenanfertigungen des Investors verbleiben Eigentum des Investors. Diese unterliegen den Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser Bedingungen, müssen jedoch nicht gelöscht oder herausgegeben werden.

Ein Anspruch auf Herausgabe von internen Unterlagen oder auf Vorlage technischer Löschungsnachweise besteht nicht.
 

9. Datenschutz

Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Investor verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich für den Evaluierungszweck sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur Wahrung berechtigter Interessen. Dies umfasst auch die in Ziffer 2 beschriebene KI-gestützte Verarbeitung. Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest Du in unserer Datenschutzrichtlinie
 

10. Haftung

Die übermittelten Informationen werden ohne Zusicherung ihrer Vollständigkeit oder Richtigkeit bereitgestellt. Diese Bedingungen sowie die Prüfung der Unterlagen stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung und kein Angebot des Investors dar.

Der Investor haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
 

11. Laufzeit

Die Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser Bedingungen gelten für zwei Jahre ab Offenlegung der jeweiligen Informationen.

Gesetzliche Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten bleiben hiervon unberührt.
 

12. Änderungen dieser Bedingungen

Der Investor kann diese Bedingungen mit Wirkung für zukünftige Einreichungen ändern. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der jeweiligen Einreichung auf dieser Seite veröffentlichte Fassung.
 

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig; dies gilt unabhängig vom Sitz oder Wohnsitz des Unternehmens.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
 
 
Stand: August 2026