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Ad-hoc-Mitteilung
bmp AG: Neunmonatszahlen 2009
Berlin, 17.11.2009
Die bmp AG (ISIN DE0003304200) beendete die ersten neun Monate 2009 bei Umsätzen in Höhe von 0,2 Mio. EUR (Vorjahr 3,7 Mio. EUR) mit einem Konzernverlust in Höhe von 5,6 Mio. EUR gegenüber einem Konzerngewinn in Höhe von 2,1 Mio. EUR zum Ende der Vorjahresperiode.
Das negative Quartalsergebnis von 3,3 Mio. EUR war in erster Linie auf eine Bewertungsanpassung von knapp 3 Mio. EUR bei der Beteiligung Revotar Biopharmaceuticals AG zurückzuführen. Ursächlich hierfür ist das Scheitern einer intern bereits zugesagten Finanzierungsrunde, so dass die Finanzierungsreichweite aktuell unter zwölf Monaten liegt und damit nach den bmp-Regularien zu einem höheren Discountfaktor führt. Die Finanzierungsrunde soll nun im Dezember neu strukturiert und geschlossen werden.
Die meisten unserer Beteiligungen haben sich weiterhin dynamisch entwickelt, der Gesamtfinanzierungsbedarf für die kommenden zwölf Monate ist äußerst gering.
Die börsengängigen Wertpapiere und Zahlungsmitteläquivalente betrugen per 30.09.2009 5,5 Mio. EUR (Vorjahr 10,3 Mio. EUR). Im November konnten unter aufschiebenden Bedingungen zwei Beteiligungen (Vestcorp AG und Salt of Life AG) mit leicht positivem Ergebnisbeitrag aus dem passiven Portfolio veräußert werden: Bei Eintreten der Bedingungen ergibt sich hieraus ein Liquiditätszufluss von rund 1,3 Mio. € noch in 2009.
Im vierten Quartal 2009 ist bei einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Rückkehr in die Profitabilität durchaus realistisch. Gleichwohl wird das Geschäftsjahr 2009 nach sechs profitablen Jahren erstmals wieder mit einem Konzernverlust enden.
Der ausführliche Konzern-Neunmonatsbericht wird am 27.11.2009 unter www.bmp.com veröffentlicht.
Für weitere Informationen:
Corinna Riewe
Investor Relations
criewe@bmp.com
Tel.: 030-20 30 5 567
Fax: 030-20 30 5 555
bmp AG, Schlüterstraße 38, 10629 Berlin
http://www.bmp.com
Wertpapierkennnummer / German Stock ISIN: DE0003304200
Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren - insbesondere nicht in den USA und nicht in solchen Ländern oder Jurisdiktionen, in denen ein Angebot, die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder der Verkauf ohne vorherige Registrierung oder Zulassung unter den jeweils einschlägigen wertpapierrechtlichen Vorschriften unzulässig wäre - dar.
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